Satzung
Auszug aus der gültigen Satzung des Vereins Afrika-Hilfe e.V. vom 04. Mai 2010:
§ 2 Vereinszweck
(2) Zweck des Vereins ist:
- die Erziehung und Bildung von Kindern und Erwachsenen, als Voraussetzung für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten,
- die Behandlung und die Vermeidung von Krankheiten, sowie medizinische Leistungen im allgemeinen Sinn,
- den Ausbau gesundheitsfördernder Maßnahmen, wie etwa den Sport; Maßnahmen, die der Unversehrtheit und der Gleichstellung von Frauen dienen
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Unterstützung von bildungsfördernden Vereinen und Organisationen, vorrangig in Afrika
- Unterstützung von Krankenhäusern und Aufnahmestationen für Kranke, vorrangig in Afrika
- Unterstützung von Sportvereinen und Organisationen, vorrangig in Afrika
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Container mit Sachspenden erreicht Gambia!
Im Dezember erreichte wieder ein Seecontainer mit Sachspenden unsere Projekte in Gambia.
Medikamente wurde an Healthcenter und Schreibmaterial an die Schulen vor Ort verteilt.
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