Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV:
Wenn Sie Afrika-Hilfe e.V. mit bis zu 200 Euro im Kalenderjahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Es reicht aus, wenn Sie einen vereinfachten Zuwendungsnachweis ausdrucken und zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
>> Download vereinfachter Zuwendungsnachweis
Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.
Der Verein Afrika-Hilfe e.V. ist wegen Förderung von Bildung und Gesundheit in Afrika nach der vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes Lutherstadt Wittenberg unter der Steuernummer 115/143/10809 vom 14.05.2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Ferner dient der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne § 51 ff. AO.
Der Verein ist berechtigt für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
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Container mit Sachspenden erreicht Gambia!
Im Dezember erreichte wieder ein Seecontainer mit Sachspenden unsere Projekte in Gambia.
Medikamente wurde an Healthcenter und Schreibmaterial an die Schulen vor Ort verteilt.
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